Allgemeine Geschäftsbedingungen

der myNET gmbh (Fassung vom 03.01.2005)

1 Anwendungsgebiet

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, welche die Firma myNET mit Sitz in Landeck (im folgenden kurz "myNET") gegenüber dem Vertragspartner (im folgenden "Kunde") erbringt. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner bestimmen sich ausschließlich nach dem Inhalt des von myNET angenommenen Auftrages und dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allenfalls bestehenden sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von myNET. Die in Katalogen, Prospekten etc., enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sich myNET diesen ausdrücklich und schriftlich unterworfen hat.

(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Allfällige Änderungen und Ergänzungen dieses Auftrages bedürfen der Schriftform bei sonstiger Unwirksamkeit.

(3) Änderungen der AGB können von myNET vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam.

(4) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, auch wenn bei künftigem Vertragsabschluss darauf nicht nochmals Bezug genommen werden sollte.

(5) Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

(6) Ein Vertragsverhältnis zwischen den Vertragspartnern gilt als geschlossen, wenn myNET nach Zugang von Bestellung oder Auftrag eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Anschrift abgesandt hat, oder myNET mit der tatsächlichen Leistungserbringung (z. B. Eröffnung des Internet-Zuganges oder Bekanntgabe von User-Login und Passwort oder Errichtung eines Web-Space) begonnen hat. Für die Berechnung von Fristen betreffend Mindestvertragsdauer, Zeitraum eines allfälligen Kündigungsverzichts u.ä. gilt in allen Fällen, in denen keine ausdrückliche Auftragsbestätigung erfolgt ist, als Vertragsbeginn der Monatserste des Folgemonats, in dem mit der Leistungserbringung begonnen wurde.

(7) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht nur gegenüber einem Unternehmer, also ebenso gegenüber Konsumenten im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes.


2 Allgemeine Bestimmungen

(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die im Anbot oder Bestellformular angeführten Preise. Diese Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig. Die Verrechnungstermine ergeben sich aus Auftrag bzw. Bestellung. Im Zweifel können einmalige Kosten unmittelbar nach Vertragsabschluss bzw. Lieferung, laufende verbrauchsunabhängige Kosten monatlich im Vorhinein, laufende verbrauchsabhängige Kosten monatlich im Nachhinein verrechnet werden.

(3) Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung der Leistungen durch myNET. myNET ist daher bei Zahlungsverzug, nach erfolgloser Mahnung, auf schriftlichem oder elektronischem Wege, unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und Androhung der Dienstunterbrechung oder Vertragsauflösung - nach seinem Ermessen - zur Dienstunterbrechung oder zur Auflösung des Dauerschuldverhältnisses mit sofortiger Wirkung berechtigt.

(4) myNET ist bei Zahlungsverzug berechtigt, sämtliche zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendigen Kosten sowie Verzugszinsen in der Höhe von 12% pro angefangenen Monat - ab dem Tag des Verzuges - zu verrechnen.

(5) Gelieferte Waren stehen bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum von myNET. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist eine Veräußerung, Verarbeitung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Verfügung über den gekauften Gegenstand nicht zulässig. Bei einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung des Eigentums am Kaufgegenstand durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, myNET davon unmittelbar und vollständig in Kenntnis zu setzen. Der Kunde ist verpflichtet, während der Dauer des Eigentumsvorbehalts den Kaufgegenstand pfleglich zu behandeln. Im Falle der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde zur Herausgabe des Kaufgegenstandes verpflichtet und hat eine allfällige Wertminderung verschuldensunabhängig zu ersetzen.

(6) Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber myNET und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von myNET nicht anerkannter Forderungen des Kunden, sind ausgeschlossen.

(7) Rechte des Kunden, seine vertraglichen Leistungen nach § 1052 ABGB zur Erwirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern, sowie überhaupt seine gesetzlichen Zurückhaltungsrechte sind ausgeschlossen.

(8) Tritt der Kunde aus Gründen, die nicht von myNET zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in der Höhe von myNET nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20 % des vereinbarten Netto(Jahres) Entgelts als vereinbart. Das Recht auf Geltendmachung des übersteigenden Schadenersatzes durch myNET bleibt unberührt. Das richterliche Mäßigungsrecht ist ausgeschlossen.

(9) Die vereinbarten Preise gelten ab Lager myNET, ausschließlich Verpackung und Verladung. Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung Abgaben erhoben werden, trägt diese der Kunde. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so wird diese - sowie eine eventuell von myNET gewünschte Transportversicherung - besonders verrechnet.


3 Datendienste
3.1 Vertragsdauer

(1) Zwischen den Vertragspartnern abgeschlossene Verträge über den Bezug von Dienstleistungen oder sonstigen Dauerschuldverhältnissen sind auf unbestimmte Zeit oder die in Auftrag oder Bestellung angegebene bestimmte Zeit abgeschlossen. Im letzteren Fall verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch jeweils um die ursprüngliche Vertragsdauer, sofern sie nicht von einem Teil durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Ist keine Vereinbarung über einen Kündigungsverzicht getroffen, sind auf unbestimmte Zeit geschlossene Verträge unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten schriftlich kündbar.

(2) Die Entgelte für Datendienste setzen sich insbesondere aus TKLeitungskosten, Zusammenschaltungskosten, Energiekosten, Personalkosten, Raumkosten, Gebühren und Steuern zusammen. myNET behält sich bei einer Änderung dieser für die Kalkulation relevanten Kosten eine Änderung des Entgelts vor. Weiters behält sich myNET unbeschadet allfälliger Schadenersatzansprüche und vorbehaltlich des Rechts zur vorzeitigen Vertragsauflösung, ein jederzeitiges und sofortiges Preisänderungsrecht vor, wenn es zu einer ungewöhnlich hohen Abfrage von bei myNET liegenden WWW-Seiten des Kunden oder zu ungewöhnlich hohen Datentransfers bei unlimitierten Zugängen des Kunden kommt. myNET wird dem Kunden die Preisänderung bekannt geben; der Kunde kann diesfalls binnen zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Preisänderung die Vertragsauflösung erklären,ansonsten die Preisänderung als vereinbart gilt.

(3) myNET ist weiters zur sofortigen Vertragsauflösung oder Dienstunterbrechung bzw. -abschaltung berechtigt, wenn ihm das Verhalten des Kunden oder ihm zuzurechnender Personen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht, insbesondere wenn der Kunde 
• seine Verpflichtungen gem. Pkt. 6.1) bis 6.4) verletzt; 
• trotz Aufforderung von myNET störende oder nicht zugelassene Einrichtungen nicht unverzüglich vom Netzanschluss entfernt; 
Die Entscheidung zwischen Vertragsauflösung einerseits, bloße Dienstunterbrechung bzw. Dienstabschaltung andererseits, liegt im freien Ermessen von myNET.

(4) Sämtliche Fälle sofortiger Vertragsauflösung, der Dienstunterbrechung bzw. Dienstabschaltung, die aus einem Grund, der der Sphäre des Kunden zuzurechnen ist, erfolgen, lassen den Anspruch von myNET auf das Honorar für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unberührt.

(5) Der Kunde wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, aus welchem Grund auch immer, myNET zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr verpflichtet ist. Er ist daher zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten berechtigt. Der rechtzeitige Abruf, die Speicherung und Sicherung solcher Inhaltsdaten vor Beendigung des Vertragsverhältnisses liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Aus der Löschung kann der Kunde daher keinerlei Ansprüche gegenüber myNET ableiten, zumal § 95 (1) TKG (Telekommunikationsgesetz) die Speicherung von Inhaltsdaten nur kurzfristig erlaubt, sofern dies aus technischen Gründen erforderlich ist.


3.2 Datenschutz

(1) myNET wird aufgrund § 87 (3) und § 92 (1) TKG (Telekommunikationsgesetz) an personenbezogenen Stammdaten des Kunden und Teilnehmers speichern: Akademischer Grad, Vorname, Familienname, Geburtsdatum, Firma, Adresse, Email-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, Branche, Berufsbezeichnung, Anfragedatum, Zahlungsmodalitäten, sowie Zahlungseingänge zur Evidenthaltung des Vertragsverhältnisses, außerdem automationsunterstützt verarbeiten und bei Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen, soweit nicht eine weitere Speicherung zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen von myNET nötig ist. myNET wird personenbezogene Vermittlungsdaten, die für das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten erforderlich sind, insbesondere Source und Destinations-IP, sämtliche andere Logfiles im Rahmen des § 93 TKG, aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtung gem. § 87 (3) und § 93 (2) TKG für und bis Klärung offener Entgeltsfragen im notwendigen Umfang speichern und kann im gesetzlichen Rahmen eine Access-Statistik führen.

(2) myNET und seine Mitarbeiter unterliegen dem Fernmeldegeheimnis gem. § 88 TKG und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes. Persönliche Daten und Daten der User werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht. Routing- und Domaininformationen müssen jedoch weitergegeben werden.

(3) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass myNET nicht verpflichtet bzw. nicht berechtigt ist, für den Kunden bestimmte Inhaltsdaten auf unbegrenzte Zeit zu speichern oder abrufbereit zu halten. Ruft der Kunde solche Daten innerhalb eines Monats nicht ab, so kann myNET keine Gewähr für die weitere Abrufbarkeit übernehmen. Der Kunde hat daher stets für den regelmäßigen Abruf seiner Daten zu sorgen.

(4) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass myNET gemäß § 89 TKG verpflichtet sein kann, an der Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach den Bestimmungen der StPO teilzunehmen. Ebenso nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass myNET gemäß § 100 TKG zur Einrichtung einer Fangschaltung oder zur Aufhebung der Rufnummernunterdrückung verpflichtet werden kann. Handlungen von myNET aufgrund dieser Verpflichtungen lösen keine Ansprüche des Kunden aus.


3.3 Datensicherheit

(1) myNET hat alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die bei ihm gespeicherten Daten zu schützen. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, bei myNET gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden, so haftet myNET dem Kunden gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.


3.4 Besondere Verpflichtungen des Kunden

(1) Der Kunde wird ausdrücklich auf die Vorschriften des Pornografiegesetzes, BGBl. 1950/97 idgF., das Verbotsgesetz vom 8. 5. 1945 StGBl. idgF. und die einschlägigen strafgesetzlichen Vorschriften hingewiesen, wonach die Vermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt bzw. untersagt ist. Der Kunde verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber myNET die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen. Der Kunde verpflichtet sich, myNET vollständig schad- und klaglos zu halten, falls letzterer wegen vom Kunden in den Verkehr gebrachten Inhalten zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich, berechtigterweise in Anspruch genommen wird, insbesondere durch Privatanklagen wegen übler Nachrede, Beleidigung oder Kreditschädigung (§§ 111, 115, 152 StGB), durch Verfahren nach dem Mediengesetz, dem Urheberrechtsgesetz, dem Markengesetz, dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder wegen zivilrechtlicher Ehrenbeleidigung und/oder Kreditschädigung (§ 1330 ABGB). Wird myNET entsprechend in Anspruch genommen, so steht ihm allein die Entscheidung zu, wie er darauf reagiert, ohne dass der für den Inhalt verantwortliche Kunde - außer im Fall groben Verschuldens von myNET - den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben könnte.

(2) Ebenso verpflichtet sich der Kunde, den Zugang zum Internet Personen unter 18 Jahren nicht oder nur unter Aufsicht von Erziehungsberechtigten zu gewähren.

(3) Der Kunde nimmt weiters die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes, BGBl. 1997, in der geltenden Fassung und die darin festgelegten Pflichten der Inhaber von Endgeräten zur Kenntnis. Er verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes und der einschlägigen, fernmelderechtlichen Normen sowie sämtlicher anderer gesetzlicher Bestimmungen.

(4) Der Kunde verpflichtet sich weiters, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise zu gebrauchen, die zur Beeinträchtigung Dritter führt, bzw. für myNET oder andere Sicherheits- oder Betriebsgefährdend ist. Verboten sind demnach insbesondere unerbetenes Werben und Spamming (aggressives Direct-Mailing via E-Mail) oder jede Benutzung des Dienstes zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung anderer Internet-Teilnehmer; ferner wenn der Kunde einen im Verhältnis zu dem von ihm in Anspruch genommenen Speicherplatz überproportionalen Datentransfer aufweist oder Einzelplatz- Wählleitungsaccounts (PPPVerbindungen) mehrfach nutzen lässt und/oder diese einen überproportionalen Datentransfer aufweisen. Der Kunde verpflichtet sich weiters, bei sonstigem Schadenersatz, myNET unverzüglich und vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.

(5) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass myNET keine uneingeschränkte Verpflichtung zum Datentransport trifft. Keine entsprechende Verpflichtung besteht jedenfalls, wenn sich myNET anderenfalls selbst der Gefahr rechtlicher Verfolgung aussetzen würde. Wird myNET Spamming durch Kunden anderer Provider bekannt, so kann er berechtigt und zum Schutz der eigenen Kunden verpflichtet sein, den Datentransfer zu Kunden anderer Provider vorübergehend zur Gänze zu unterbinden.


3.5 Nutzung fremder Software

(1) Bei Abruf von Software Dritter ist der Kunde verpflichtet, vor Verwendung dieser Software die ihm mit Abruf einsehbaren Lizenzbestimmungen einzusehen und genauest einzuhalten.

(2) Jedenfalls hält der Kunde myNET vor Ansprüchen wegen Verletzung obiger Verpflichtungen des Kunden zur Gänze schadund klaglos.


3.6 Besondere Bestimmungen für Firewalls

(1) Bei Firewalls, die von myNET aufgestellt, betrieben oder überprüft wurden, hat dieser mit größtmöglicher Sorgfalt und nach dem jeweiligen Stand der Technik vorzugehen, weist jedoch gleichzeitig darauf hin, dass absolute Sicherheit (100 %) und volle Funktionstüchtigkeit von Firewall-Systemen nicht gegeben ist.

(2) Die Haftung von myNET für Nachteile, die dadurch entstehen, dass beim Kunden installierte, betriebene oder überprüfte Firewall-Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt werden, ist deshalb ausgeschlossen.


3.7 Bestimmungen bei Dienstleistungen sowie Haftungsbeschränkungen

(1) myNET betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Aus technischen Gründen ist es jedoch nicht möglich, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Die ständige Verfügbarkeit der Übertragungswege und daher der davon abhängigen Dienstleistungen von myNET können nicht zugesichert werden und entziehen sich dem Einflussbereich von myNET. IPKonnektivität zu anderen Netzbetreibern erfolgt nach Maßgabe der Möglichkeit. Jegliche Haftung für Probleme, die ihre Ursache in Netzen Dritter haben, ist ausgeschlossen. Die Nutzung anderer Netze unterliegt den Nutzungsbeschränkungen der jeweiligen Betreiber (Acceptable Use Policy). myNET behält sich weiters Einschränkungen wegen eigener Kapazitätsgrenzen vor. Bei höherer Gewalt, Streiks, Einschränkungen der Leistungen anderer Netzbetreiber oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten kann es zu Einschränkungen oder Unterbrechungen bei der Zurverfügungstellung der Internetdienstleistungen kommen. myNET haftet für derartige Ausfälle nicht, sofern sie nicht von ihm verschuldet wurden. Im Übrigen gelten die allgemeinen Haftungsbeschränkungen. Im Fall von unzumutbar langen Unterbrechungen oder unzumutbaren Einschränkungen bleibt das Recht des Kunden auf Vertragsauflösung aus wichtigem Grund unberührt. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass myNET keine uneingeschränkte Verpflichtung zum Datentransport bzw. zur Anbindung des Servers an das Internet trifft. Keine entsprechende Verpflichtung besteht jedenfalls, wenn sich myNET anderenfalls selbst der Gefahr rechtlicher Verfolgung aussetzen würde. Der Kunde nimmt weiters die Bestimmungen des ECG (E-Commerce-Gesetz) zur Kenntnis, wonach myNET unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt und verpflichtet ist, Auskünfte betreffend den Kunden zu erteilen.

(2) myNET haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch die vertraglichen Dienste von myNET zugänglich sind, und zwar auch dann nicht, wenn der Zugang über einen Link von der Einstiegsseite von myNET erfolgt.

(3) Die Haftung von myNET für leichte Fahrlässigkeit sowie für Folgeschäden und entgangenen Gewinn wird generell ausgeschlossen.

(4) Stehen dem Kunden schadenersatzrechtliche Ansprüche zu, weil er durch von myNET für andere Kunden von myNET gespeicherte Informationen in seinen Rechten verletzt wurde, haftet myNET - unbeschadet aller sonstigen Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse - jedenfalls dann nicht, wenn er keine tatsächliche Kenntnis von der Rechtsverletzung hat oder der Hinweis auf die Rechtsverletzung nicht qualifiziert ist. Ein qualifizierter Hinweis liegt insbesondere dann vor, wenn 
• sich der Hinweisende schriftlich oder per E-Mail an eine geeignete Kontaktstelle bei myNET unter gleichzeitig lesbarer Angabe seines Namens wendet, 
• der Hinweis, das verletzte Rechtsgut und die Stelle (z.B. URL), an der die rechtsverletzende Information im Netz gespeichert ist bzw. sich die rechtsverletzende Tätigkeit im Netz nachvollziehen lässt, mit hinreichender Deutlichkeit und Ernsthaftigkeit bezeichnet und der Hinweisende eine Kontaktadresse angibt und bei Verletzungen des Urheberrechts entweder glaubhaft und nachvollziehbar seine Urheberschaft oder die Berechtigung, für den Inhaber des Urheberrechts zu handeln, darlegt oder 
•sich als befugter Vertreter einer der gesetzlich anerkannten Verwertungsgesellschaften zuerkennen gibt. (Anonyme Anfragen bearbeitet myNET nicht.) 
Sobald myNET entweder tatsächliche Kenntnis von der rechtswidrigen Tätigkeit oder Information erlangt oder durch einen qualifizierten Hinweis davon Kenntnis erlangt, wird er dann, wenn die Rechtsverletzung auch für einen juristischen Laien offenkundig ist, die gespeicherte Information spätestens bis zum Ablauf des auf den Hinweis folgenden Arbeitstages entfernen oder den Zugang zu ihr sperren, sofern dem keine besonderen organisatorischen oder technischen Schwierigkeiten, insbesondere Zeitverschiebungen, entgegenstehen.

(5) Die Nutzung der vertraglichen Dienstleistung durch Dritte, sowie die entgeltliche Weitergabe dieser Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von myNET.

(6) Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, gilt bei Bezug von Netzwerkdiensten oder Value Added Services der Zugang zu diesen Diensten am örtlich nächstliegenden Point of Presence als vereinbart.

(7)In Nutzungsverträgen für Netzdienste gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen insoweit, als diese Verträge nicht ausdrücklich andere Bestimmungen vorsehen.

(8) Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter geheim zu halten. Er haftet für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch den Kunden oder durch Weitergabe an Dritte entstehen.

(9) In den angeführten Preisen nicht enthalten sind die Kosten der Nutzung von Übertragungseinrichtungen bis zum ausgewählten Point of Presence, die am Standort des Vertragspartners anfallenden Kosten sowie die Kosten von Ausrüstungen, die zur ausschließlichen Nutzung durch den Vertragspartner am Point of Presence von myNET beigestellt werden. Jedenfalls nicht enthalten sind die Kosten, die allenfalls von Dritten für die Nutzung von Diensten verrechnet werden, die über den Anschluss am Point of Presence erreicht werden.


3.8 Besondere Bestimmungen bei Domainregistrierung

(1) myNET vermittelt und reserviert die beantragte Domain im Namen und auf Rechnung des Kunden, sofern die gewünschte Domain noch nicht vergeben ist. Die Domain wird für .at, .co.at und or.at-Adressen von der Registrierungsstelle eingerichtet. myNET fungiert hinsichtlich der von der Registrierungsstelle verwalteten Domains auf die Dauer dieses Vertrages als Rechnungsstelle (sofern nicht anders vereinbart); das Vertragsverhältnis für die Errichtung und Führung der Domain besteht jedoch jedenfalls zwischen dem Kunden und der Registrierungsstelle direkt. Die Registrierungsgebühr, die der Registrierungsstelle zufließt, ist in den Beträgen, die myNET dem Kunden verrechnet, enthalten (sofern nicht anders vereinbart).

(2) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag des Kunden mit der Registrierungsstelle nicht automatisch endet, wenn der Vertrag mit myNET aufgelöst wird, sondern der Kunde diesen vielmehr eigens bei der Registrierungsstelle kündigen muss.

(3) Bezogen auf die Domain gelten daher die Allgemeinen Vertragsbedingungen von der jeweils zuständigen Registrierungsstelle; diese werden dem Kunden von myNET auf Wunsch zugesandt.

(4) myNET ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird myNET diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.


4 Verkauf von Waren

(1) Werden nicht bestimmte Eigenschaften bedungen, so liefert myNET Erzeugnisse handelsüblicher Qualität. Maß- und Analyseangaben stellen Näherungswerte dar, die geringfügig über oder unterschritten werden können. Werden Eigenschaften, der unter einer bestimmten Bezeichnung vertriebenen Ware verändert (z.B. bei Nachfolgemodellen), so ist myNET berechtigt, das geänderte Produkt zu liefern. Geringe Abweichungen von den Produktangaben gelten als genehmigt.

(2) Sofern nicht anders vereinbart gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich und detailliert angezeigt hat.

(3) Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von myNET entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Wandlung oder Preisminderung werden einvernehmlich ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen von Dritten vorgenommen wurden.

(4) Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart wird. Bei nachträglichen Vertragsänderungen ist ein Liefertermin erneut zu vereinbaren. Der Liefertermin gilt als eingehalten, wenn die Ware zum Termin zum Versand gebracht oder zur Abholung bereitgestellt wurde.

(5) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt sonstige Mitwirkungspflichten, ist myNET berechtigt, den dadurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwände, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. In Falle des Annahmeverzugs oder einer Verletzung sonstiger Mitwirkungspflichten durch den Kunden geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

(6) Bei Export der gekauften Ware ist der Kunde alleine verpflichtet, für die notwendigen Export- und Zollbewilligungen auf eigene Kosten zu sorgen. myNET erteilt keine wie immer geartete Garantie für die Zulässigkeit der Ausfuhr der gekauften Ware.

(7) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht von myNET bewirkter Anordnung und Montage (dies gilt nicht, sofern die Selbstmontage durch den Kunden oder Dritte vereinbart war und fachmännisch erfolgte oder im Fall von zulässigen und fachmännisch erfolgten Ersatzvornahmen durch den Kunden oder Dritte, weil myNET trotz Anzeige des Mangels seiner Verbesserungspflicht nicht binnen angemessener Frist nachgekommen ist), ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung über die von myNET oder vom Hersteller angegebene Leistung, unrichtige Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Kunden bereitgestelltes Material zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen.

(8) myNET weist darauf hin, dass es nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware so zu erstellen, dass Funktionsstörungen ausgeschlossen werden können. Kaufgegenstand ist daher nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und der Bedienungsanleitung in ihren wesentlichen und überwiegenden Funktionen brauchbar ist. Nur darüber hinaus gehende Funktionsstörungen (Abweichungen) stellen gewährleistungspflichtige Fehler dar.


5 Lieferung und Erstellung von Software
5.1 Leistung und Prüfung

(1) Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Kunden vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Textdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Kunde zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Wird vom Kunden bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten beim Kunden.

(2) Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die myNET gegen Kostenberechnung aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. der Kunde zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.

(3) Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bedürfen einer Programmabnahme spätestens 4 Wochen ab Lieferung durch den Kunden. Diese wird in einem Protokoll vom Kunden bestätigt. Lässt der Kunde den Zeitraum von vier Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, gilt die Software als abgenommen. Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Kunden gilt die Software jedenfalls als abgenommen.

(4) Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Kunden ausreichend dokumentiert myNET zu melden, die um raschestmögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Aufnahme erforderlich.


5.2 Preise

(1) Bei Bestellung von Standard-Programmen bestätigt der Kunde mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme.

(2) Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist myNET verpflichtet, dies dem Kunden sofort anzuzeigen. Ändert der Kunde die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann myNET die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Kunden oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Kunden, ist myNET berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit von myNET abgelaufenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Kunden zu ersetzen.

(3) Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Darüber hinaus vom Kunden gewünschte Schulung und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Kunden.

(4) Bei Standard-Programmen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrunde liegenden Zeitaufwand, der nicht von myNET zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet.

(5) Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Kunden gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt.


5.3 Liefertermin

(1) myNET ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Kunde zu den von myNET angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung lt. Punkt 2.3. zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt.

(2) Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind von myNET nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug von myNET führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Kunde.

(3) Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist myNET berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.


5.4 Urheberrecht und Nutzung

(1) Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) stehen myNET bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Kunde erhält ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl von Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden. Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Kunden ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Kunden bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte von myNET zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.

(2) Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Kunden unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mitübertragen werden.

(3) Sollte fÚr die Herstellung von Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Kunden gegen Kostenvergütung beim Kunden zu beauftragen. Kommt myNET dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden. Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge.


5.5 Rücktrittsrecht

(1) Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln von myNET ist der Kunde berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Kunden daran kein Verschulden trifft.

(2) Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit von myNET liegen, entbinden myNET von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.

(3) Stornierungen durch den Kunden sind nur mit schriftlicher Zustimmung von myNET möglich. Ist myNET mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.


5.6 Gewährleistung, Wartung, Änderungen

(1) Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung bzw. bei Individualsoftware nach Programmabnahme schriftlich dokumentiert erfolgen. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde myNET alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.

(2) Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche von myNET zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos von myNET durchgeführt.

(3) Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Kunden zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von myNET gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe von myNET selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.

(4) Ferner übernimmt myNET keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.

(5) Für Programme, die durch eigene Programmierer des Kunden bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch myNET.

(6) Soweit der Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.


5.7 Haftung

(1) myNET haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.


5.8 Loyalität

(1) Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.


6 EDV-Dienstleistungen

(1) Die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch myNET erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, nach seiner Wahl am Standort des Computersystems oder in den Geschäftsräumen von myNET innerhalb der normalen Arbeitszeit von myNET. Erfolgt ausnahmsweise und auf Wunsch des Kunden eine Leistungserbringung außerhalb der normalen Arbeitszeit, werden Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt. Die Auswahl des die vertragsgegenständlichen Leistungen erbringenden Mitarbeiters obliegt myNET, der berechtigt ist, hierfür auch Dritte heranzuziehen.

(2) Mängelrügen sind schriftlich an myNET zu richten. Zwecks genauer Untersuchung von eventuell auftretenden Fehlern ist der Kunde verpflichtet, das von ihm verwendete Computersystem (bei Systemen im Online-Verbund mit anderen Rechnern auch die entsprechende Verbindung), Softwareprogramme, Protokolle, Diagnoseunterlagen und Daten in angemessenem Umfang für Testzwecke während der Normalarbeitszeit von myNET kostenlos zur Verfügung zu stellen und myNET zu unterstützen. Erkannte Fehler, die von myNET zu vertreten sind, sind von diesem in angemessener Frist einer Lösung zuzuführen, sofern nicht im Bereich des Kunden liegende Mängel dies behindern.

(3) Falls nicht explizit in einem Vertrag anders geregelt, sind die Kosten für Fahrt, Aufenthalt und Wegzeit für die mit der Ausführung der Dienstleistung beauftragten Personen vom Kunden zu tragen.

(4) myNET ist bestrebt, innerhalb angemessener Frist auf die jeweiligen Anfragen des Kunden während der normalen Arbeitszeit von myNET Auskunft zu geben. Dem Kunden steht wegen Überschreitung der in Aussicht gestellten Termine weder das Recht auf Rücktritt noch auf Schadenersatz zu.

(5) Teillieferungen und Vorauslieferungen sind zulässig.

(6) Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüche oder Bemängelungen zurückzuhalten.

(7) Der Kunde verpflichtet sich, von myNET installierte Softwarepakete ausschließlich nach Einholung sämtlicher erforderlicher Lizenzen einzusetzen. Darüber hinaus erfolgt die Installation von Softwarepaketen durch myNET ausschließlich in der Annahme, dass vom Kunden sämtliche erforderlichen Lizenzen vor Inbetriebnahme erworben werden.

(8) myNET haftet für Schäden, die sich aus der mangelnden Verfügbarkeit von Datenverarbeitungsanlagen, Fehlinformationen oder Fehlern in deren Systemen ergeben, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Für die Wiederbeschaffung vernichteter oder verfälscht gezeichneter Daten haftet myNET nur, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.


7 Sonstige Bestimmungen

(1) Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und nicht zwingender Verweisungsnormen.

(2) Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen des Kunden haben schriftlich zu erfolgen.

(3) Für eventuelle Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag gilt die örtliche Zuständigkeit des am Sitz von myNET sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart.

(4) myNET ist ermächtigt, seine Pflichten oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden:

(5) Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Schriftstücke gelten als dem Kunden zugegangen, wenn sie an seine zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandt wurden.


8 Weitere Bestimmungen für Domains

Für die Registrierung von Domains sind darüberhinaus die Richtlinien der nic.at sowie des Domain-Registrars key-systems zu beachten:

Registrierungsrichtlinien nic.at ​​​​​
Registrierungsvereinbarungen key-systems


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